Allgemeine Geschäftsbedingungen der Flugschule Ikarus:
Allgemeines
Die Flugschule Ikarus bietet Hängegleiter Aus- und Weiterbildungskurse, sowie Flugreisen nach den neusten Standards an. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschliessen. Er verpflichtet sich, die Anweisungen der Fluglehrer und Kursleiter strikte zu befolgen. Niemand ist zu einem Start gezwungen oder verpflichtet. Fühlt sich ein Teilnehmer unsicher oder unwohl, so meldet er dies dem Startleiter oder Fluglehrer. Der Rücktransport vom Startplatz ist stets gewährleistet.
Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass sie bei der Ausübung des Hängegleitersportes ein gewisses Risiko eingehen. Die Teilnahme an der Gleitschirmausbildung, Weiterbildung, an Flugreisen und Probeflügen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Eine Haftung der Flugschule Ikarus, deren Fluglehrer und anderer Hilfspersonen für Schäden der Teilnehmer wird ausdrücklich wegbedungen. Für Schäden und Diebstahl der persönlichen Ausrüstung der Teilnehmer in Ikarus Fahrzeugen (inkl. Anhänger) haftet die Flugschule Ikarus nicht.
Versicherung und Schäden am Material der Flugschule Ikarus
Die Fluggeräte der Flugschule Ikarus sind pauschal für die luftrechtliche Kausalhaftpflicht versichert. Benützt ein Kursteilnehmer seine eigene Flugausrüstung, so ist eine eigene gültige Flughaftpflichtversicherung obligatorisch (Privathaftpflichtversicherung genügt nicht!). Schäden an Schul- und Testgeräten, welche durch das Eigenverschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Die Unfallversicherung ist immer Sache des Teilnehmers.
Kurskosten
Die Kurskosten müssen vor Kursbeginn überwiesen oder spätestens am ersten Kurstag bar bezahlt sein.
Flugreisen
Die Annullationskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Allfällige Flugticketkosten müssen in jedem Fall vom Teilnehmer bezahlt werden, für die übrigen Kosten gelten folgende Anteile:
- 60 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Arrangementpreises
- 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Arrangementpreises
- 14 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Arrangementpreises
Bei Annullierungen vor Beginn der Annullierungsfristen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Fr.100.- pro Person in Rechnung gestellt. Innerhalb der Annullierungsfristen kommen die obigen Annullierungsgebühren zur Anwendung. Eine Annulationskostenversicherung wird dringend empfohlen. Der Reiseteilnehmer ist verantwortlich dafür, dass seine Gleitschirmpilotenberechtigungen gültig sind. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass seine Flugausrüstung luftfahrttüchtig ist. Der Teilnehmer führt sämtliche, selbst pilotierten Gleitschirmflüge auf eigene Verantwortung aus.
Datenschutz
Der Kunde ist einverstanden, dass seine Daten von Ikarus im Rahmen der Vertrags-beziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorganges Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.
Flugschule Ikarus GmbH
Wellenacher 13
CH-3800 Unterseen
Mitglied offizieller Flugschulen SHV (Schweizerischer Hängegleiterverband)
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